Notfallmedizin

Die Not­fall­me­di­zin ist das Teil­ge­biet der Medi­zin, das sich mit der Er­kennung und Behand­lung medi­zi­ni­scher Not­fäl­le befasst. Sie umfasst fach­lich die gesam­te Ret­tungs­ket­te und ist ein inter­dis­zi­pli­nä­rer Bereich der Medi­zin, in den vor allem Inne­re Medi­zin, Chir­ur­gie, Neu­ro­lo­gie und Anäs­the­sio­lo­gie Ein­gang gefun­den haben. Fol­gen­de häu­fig ver­wen­de­te Begrif­fe bezeich­nen Tei­le der Not­fall­me­di­zin:
Die Ret­tungs­me­di­zin bezeich­net ins­be­son­de­re die außer­halb von geeig­neten medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen durch­ge­führ­te (prä­kli­ni­sche) Not­fallmedizin. Sie ist jedoch weder fach­lich noch inhalt­lich von der Not­fallmedizin in der Ein­rich­tung – in der Regel ein Kran­ken­haus – zu tren­nen. Die Kata­stro­phen­me­di­zin bezeich­net den Aspekt der Notfall­medizin, der bei einem Groß­scha­dens­fall oder einer Kata­stro­phe auf­grund der Viel­zahl der betrof­fe­nen Per­so­nen indi­vi­du­al­me­di­zi­ni­sche Aspek­te in den Hin­ter­grund tre­ten lässt.
Die Über­gän­ge sind flie­ßend. In Deutsch­land ist „Not­fall­me­di­zin“ der Name einer ärzt­li­chen Zusatz­wei­ter­bil­dung, die „die Erken­nung drohen­der oder ein­ge­tre­te­ner Not­fall­si­tua­tio­nen und die Behand­lung von Not­fäl­len, ein­schließ­lich Wie­der­her­stel­lung und Auf­recht­erhal­tung akut bedroh­ter Vital­funk­tio­nen“ umfasst. In Öster­reich und in der Schweiz sind ver­gleich­ba­re ärzt­li­che Zusatz­wei­ter­bil­dun­gen als führ­ba­re Berufs­bezeichnung bis­lang nicht eta­bliert. In Län­dern ohne not­arzt­ge­stütz­tes Ret­tungs­sys­tem sind die ärzt­li­chen Wei­ter­bil­dun­gen nur bedingt vergleichbar.

Notfall-Einsatz
Auto­un­fall mit Feuerwehr